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   BPatG, 07.07.2008 - 30 W (pat) 268/04   

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BPatG, 07.07.2008 - 30 W (pat) 268/04 (https://dejure.org/2008,36823)
BPatG, Entscheidung vom 07.07.2008 - 30 W (pat) 268/04 (https://dejure.org/2008,36823)
BPatG, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - 30 W (pat) 268/04 (https://dejure.org/2008,36823)
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  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

    Auszug aus BPatG, 07.07.2008 - 30 W (pat) 268/04
    Die Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH MarkenR 2008, 12 - T-Interconnect; WRP 2007, 183 Rz. 17 - Goldhase; GRUR 2006, 937 (938), Rz. 17 - Ichthyol II; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. 2006, § 9 Rdn. 26 ff. m. w. N.).

    Allerdings kann die Widersprechende durch die Benutzung der Marke für ein einziges Arzneimittel nicht den gesamten Oberbegriff beanspruchen, sondern nach der insoweit anzuwendenden erweiterten Minimallösung (vgl. BGH GRUR 2006, 937 - Ichthyol II, Engels GRUR 2007, 363 (367, 370), Ströbele/Hacker, a. a. O. § 26 Rdn. 141) lediglich den Arzneimittelbereich, der durch die Hauptgruppe der "Roten Liste" abgedeckt ist, in welche die Arzneimittelspezialität fällt, also hier "Vitaminpräparate".

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 07.07.2008 - 30 W (pat) 268/04
    Keinesfalls ändert sich dadurch der Klangrhythmus signifikant, sondern nur marginal, zumal "san" auch in der Widerspruchsmarke noch deutlich vernehmbar ist; zwar handelt es sich um eine im Gesundheitsbereich sehr gängige Markenendung, der der Verkehr ohnehin einen geringeren Stellenwert beimisst; allerdings darf sie bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH GRUR 2004, 783 - NEURO-VOBOLEX), während das Anhängsel "it" in der Widerspruchsmarke bei drei identischen Anfangssilben nicht für den erforderlichen Klangabstand sorgen kann.
  • BPatG, 20.11.2006 - 30 W (pat) 212/04
    Auszug aus BPatG, 07.07.2008 - 30 W (pat) 268/04
    Zu letzteren gehören "diätetische Erzeugnisse" sowie "Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke" (vgl. Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 14.°Aufl. 2008; S. 72 li. Sp.), zumal diese häufig mit Vitaminen angereichert sind, und "Babykost" (Senatsentscheidung 30 W (pat) 212/04), die - entgegen anderer Auffassung (RKGE sic! 2005, 655 (657) - durchaus mit heilenden oder beruhigenden Substanzen versetzt sein kann, auch wenn es sich nicht um Arzneimittel im eigentlichen Sinne handelt; darüber hinaus sind "Vitaminpräparate" ähnlich mit "diätetischen Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel zur Gesundheitspflege auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, entweder einzeln oder in Kombination" (vgl. Richter/Stoppel, a. a. O., S. 72 ff., Stichwort "diätetische Nährmittel"; S. 222, Stichwort "Nahrungsergänzungsmittel", jeweils mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 07.07.2008 - 30 W (pat) 268/04
    Die Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH MarkenR 2008, 12 - T-Interconnect; WRP 2007, 183 Rz. 17 - Goldhase; GRUR 2006, 937 (938), Rz. 17 - Ichthyol II; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. 2006, § 9 Rdn. 26 ff. m. w. N.).
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